go-digital Förderprogramm
Erhalten Sie 50% Förderung für die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) & Handwerk
- Start-Ups (signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar sein muss)
- > als 100 Mitarbeiter
- Höchstens 20 Millionen Euro Vorjahresumsatz
- Eine deutsche Betriebsstätte / Niederlassung
- Förderfähigkeit nach De-minimis-Verordnung
- Digitale Geschäftsprozesse
- Digitale Markterschließung
- IT-Sicherheit (jede Beratungsleistung muss daher eine zweitägige Pflichtberatung zur IT-Sicherheit beinhalten, egal für welches Modul man sich entscheidet)

Modul: Digitale Markterschließung
Was kann hier gefördert werden?
- Entwicklung umfassender Online-Marketing-Strategien (SEO, SEA, Newsletter, Content & Social Media)
- Erschließung digitaler Märkte
- Erstellung und/oder Optimierung von Webseiten / Online-Shops (Neuerstellung / Relaunch)
- E-Commerce Lösungen (Magento & WooCommerce)

Modul: Digitale Geschäftsprozesse
Was kann hier gefördert werden?
- Prozessanalyse und Prozessdokumentation (BPMN)
- Prozessoptimierung
- Prozessautomatisierung
- Einführung von ERP-, CRM-, DMS-, Logistik- und anderen wichtigen IT-Systemen
- Migration und Integration von ERP-, CRM-, DMS-, Logistik- und anderen wichtigen IT-Systemen
- Elektronische Zahlungsverfahren (Payment-Provider)
- Einführung und Integration von Cloud-Lösungen

Förderung
Wie hoch?
Vereinfacht kann man sagen, das geförderte Unternehmen bekommt die Hälfte des Projektkosten erstattet in Form von Zuschüssen bis zu 16.500 €.
Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro (ohne MWSt) gefördert. Das geförderte Unternehmen trägt nur seinen Eigenanteil. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten.

Projektablauf
Wer übernimmt was?
DIE SOBEK INNOVATIONS ÜBERNIMMT FOLGENDES FÜR SIE:
- Übernahme der Gesamtverantwortung für das jeweilige Projekt
- Überprüfung der Förderfähigkeit des zu beratenden Unternehmens
- Antragstellung beim Projektträger (Beratervertrag mit Vorhabensbeschreibung, De-minimis-Bescheinigung, KMU-Erklärung, Handelsregisterauszug vom begünstigten Unternehmen, ggf. Drittleisterformular mit Angebot)
- Wettbewerbsneutrale Beratung von Analyse bishin zur Umsetzung
- Dokumentation der Leistungserbringung im Verwendungsnachweis, bestehend aus zahlenmäßigem Nach- weis sowie einem aussagekräftigen, nachvollziehbaren Sachbericht
Autorisierte Unternehmen
Wer kann ein Förderprojekt durchführen?
Wir sind als autorisiertes Beratungsunternehmen dazu berechtigt das Projekt mit Ihnen in den Modulen Digitale Markterschließung sowie Digitale Geschäftsprozesse durchzuführen. Dafür haben wir die folgenden Qualitätskriterien für Beratungsunternehmen erfüllt:
- Nachweis fachliche Expertise durch zahlreiche Referenzprojekte in den Modulen Digitale Markterschließung und Geschäftsprozesse
- Nachweis wirtschaftliche Stabilität, für die letzten drei Jahre
- Sicherstellung einer wettbewerbsneutralen Beratung
- Zahlreiche Kunden im Mittelstand
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